Das AMZ heute
War die Tätigkeit in den Anfangsjahren nach Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetz eher von
traditionellen Aufgaben wie der Durchführung von Vorsorge-,
Einstellungsuntersuchungen und Betriebsbegehungen geprägt, so haben sich die
Aufgaben heute, nicht zuletzt auch durch das Arbeitsschutzgesetz,
weiterentwickelt. Der Betriebsarzt versteht sich als Berater des Unternehmens in
allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Diese beratende Tätigkeit
gewinnt zunehmend an Bedeutung, sei es durch die Teilnahme an
Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen, der Mitarbeit an
Gesundheitsförderungsprogrammen oder anderen Arbeitskreisen, z.B. zu
Suchtproblemen. Der Betriebsarzt ist aber auch bei der Wiedereingliederung
langzeitkranker oder behinderter Mitarbeiter gefragt. Um diesem Ziel des
Gesundheitsschutzes gerecht zu werden, befinden sich die Ärzte regelmäßig auf
Fortbildungen. Zudem wird die medizinisch-technische Ausstattung des
Arbeitsmedizinischen Zentrums ständig verbessert.
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